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Download der gesamten, aktuellen Satzung (2009) als .pdf file. Im folgenden finden Sie einen Auschnitt aus der Satzung:
Satzung des Vereins: inter.research Institut für interdisziplinäre Forschung e.V.
§1 Zweck des Vereins
(1) In einer globalen Informations- bzw. Wissensgesellschaft ist interdisziplinäres Denken über die Grenzen der eigenen Kultur bzw. des eigenen Fachgebiets hinaus eine notwendige Schlüsselqualifikation. Das Institut inter.research Institut für interdisziplinäre Forschung e.V. fördert in seiner Arbeit problemorientiertes Denken in multidisziplinären Zusammenhängen und interkulturelle Kompetenz als Grundlagen für
diese Schlüsselqualifikation. Zielvorgabe ist dabei, dass die geförderten wissenschaftlichen und Forschungszwecke der Allgemeinheit dienen.
(2) Die Aufgabenschwerpunkte des Instituts liegen in den Bereichen:
"Kompetenz" (Wissenschaft und Forschung): Unterstützung von Forschungsprojekten und wissenschaftlichen Studien
"Akademie" (Bildung und Erziehung): Förderung der in (1) genannten Schlüsselqualifikation sowie Vermittlung wissenschaftlicher Ergebnisse einer breiteren Öffentlichkeit in Form von Veranstaltungen, Workshops und Seminaren
"Internationalisierung": Förderung der Internationalisierung in Hochschul- und Weiterbildung
(3) Die Erfüllung dieser institutionellen Aufgaben orientiert sich an:
• dem interdisziplinären Anspruch
• der Vernetzung der Arbeitsbereiche
• der Förderung von problemorientiertem Denken und interkultureller Kompetenz
• sowie ggf. anerkannten Richtlinien zur Forschungsförderung.
(4) Das Institut strebt eine intensive Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen und Entscheidungsträgern der Region an. Darüber hinaus wird das Institut mit überregionalen und internationalen Partnern kooperieren. Ein Schwerpunkt bilden dabei Partner aus der europäischen Union. Hierzu tragen entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und regelmäßige Publikationen über die Arbeitsergebnisse bei.
(5) Projekte, die den Zielen und Grundsätzen des Instituts entsprechen, können sowohl vom Institut als auch von seinen Partnern initiiert werden.
(6) Die Mittel des Instituts einschließlich etwaiger Überschüsse aus der Projektarbeit werden nur für die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins verwendet. Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 2 Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein inter.research Institut für interdisziplinäre Forschung e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(4) Zuwendungen an den Verein aus zweckgebundenen Mitteln und etwaige Überschüsse aus der Projektarbeit
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